Wir bieten Ihnen umfassende und professionelle Unterstützung in allen Steuerangelegenheiten in Spanien. Als Ihr Steuerberater auf Mallorca stehen wir Ihnen mit Expertenwissen und Erfahrung zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.
Egal, ob Sie Unterstützung bei der Spekulationssteuer oder der Erbschaftsteuer benötigen, Legal Management kümmert sich um alles, was mit Ihrer Steuererklärung und Steuerplanung zu tun hat. Unser engagiertes Team hilft Ihnen, Ihre Steuervorteile zu maximieren und steuerliche Stolperfallen zu vermeiden.
Die Art und Weise der Steuerpflichtigkeit natürlicher Personen richtet sich danach, ob diese in Spanien als ansässig gelten.
Wann wird die steuerliche Ansässigkeit angenommen?
Die steuerliche Ansässigkeit wird angenommen, wenn die natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, sich also länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält.
Ansässige Personen unterliegen der Steuerpflicht mit ihrem weltweiten Einkommen. Ausnahmen bestehen bis zu einem gewissen Höchstbetrag bei Einkommen aus einer Anstellung im Ausland, sofern es dort versteuert wird, sowie hinsichtlich Dividenden nichtansässiger Gesellschaften.
Die Vermögenssteuer wird auf die weltweiten Vermögenswerte erhoben.
Nicht Residente unterliegen der Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR auf ihre Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus spanischen Quellen. Die Regelungen des IRNR betreffen auch juristische Personen.
In der Regel wird ein fester Steuersatz von 24% auf das Bruttoeinkommen ohne Abzüge angewendet, obwohl es bilaterale Steuerabkommen zwischen Spanien und anderen Ländern geben kann, die die Besteuerung beeinflussen.
Es gibt jedoch Ausnahmen bei z.B: Vermögenssteuer, Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und Spekulationssteuer, bei denen andere Steuersätze angewandt werden.
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Wir melden uns mit guten Nachrichten für alle Immobilienbesitzer auf den balearischen Inseln.
Und zwar hat die Regierung auf den Inseln die Erbschaftsteuer zwischen Eltern und Kindern, zwischen Großeltern und Enkeln und zwischen Ehegatten komplett abgeschafft.
Wenn sie wissen möchten ob und wie sie davon profitieren können, melden Sie sich bei Legal Management.